Handyvertrag kündigen - So gehen Sie richtig vor

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In unserem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie Ihren Handyvertrag mit möglichst wenig Aufwand kündigen. Wir zeigen Ihnen, was es rund um Vertragslaufzeiten, Rufnummernmitnahme, Kündigungsfristen und Sonderkündigungsrecht zu beachten gilt. Somit können Sie Ihre Handyvertrag-Kündigung so einfach wie möglich gestalten.

Handyvertrag kündigen - So kündigen Sie richtig und mit wenig Aufwand

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Gründe für die Kündigung eines Handyvertrags

Flexibilität in der Vertragsbindung ist ein geschätztes Merkmal von Telefontarifen. Viele Verbraucher möchten sich die Möglichkeit bewahren, ihren Handyvertrag jederzeit zu kündigen. Vom Wunsch nach anderen Leistungen bis hin zur Handyaufgabe - eine Kündigung kann viele Gründe haben. Die häufigsten Gründe für eine Vertragskündigung sind folgende:

Wunsch nach besseren Konditionen

Der Wunsch nach günstigeren Vertragskonditionen bewegt viele Verbraucher dazu, eine Kündigung des bestehenden Mobilfunkvertrags auszusprechen. Gerade in den letzten Jahren ist dieser Trend stark gestiegen. Denn Mobilfunkanbieter unterbieten sich stetig in den Kosten für die Mobilfunknutzung. Zusätzlich dazu kommen immer wieder neue Anbieter. Dies führt dazu, dass die Gebühren für das Verschicken und Empfangen von SMS sowie für Telefonie und Internetnutzung konstant sinken. Nicht selten investieren Mobilfunkanbieter immens in Werbung, um Verbraucher einen Tarifwechsel schmackhaft zu machen. Somit ist es kein Wunder, dass so viele Menschen ihren Handyvertrag kündigen möchten.

Änderung des Nutzungsverhaltens

Das Nutzungsverhalten im Bezug auf mobile Geräte ändert sich ständig. Dadurch kommt es fast immer zu Problemen mit Handyverträgen, die eine Laufzeit von mehreren Jahren haben. Denn meist entspricht der bestehende Vertrag schon nach wenigen Monaten nicht länger den persönlichen Bedürfnissen. So kann es zum Beispiel passieren, dass die gebuchte Allnet-Flat auf einmal keinen Sinn mehr macht. Gerade durch einen Umstieg auf internetbasierte Telefonie, wie etwa über WhatsApp oder die Buchung einer Festnetz-Flatrate.

Auch die flächendeckendere Versorgung mit öffentlichem WLAN hat weitreichende Folgen. Dies führt dazu, dass eine geringere Menge an mobilen Daten benötigt wird. Ist ein bestehender Vertrag nicht an Ihr Nutzungsverhalten angepasst, entstehen oft unnötige Kosten. Diese können nur durch eine Kündigung vermieden werden.

Umgehen einer Vertragsverlängerung

In der Mobilfunkbranche ist eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren nicht unüblich. Wird keine rechtzeitige Kündigung ausgesprochen, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Dabei gelten dieselben Konditionen wie bisher. Allerdings sind diese oft nicht mehr angemessen. Insbesonders dann, wenn zu Beginn der Vertragslaufzeit ein Handy zur Verfügung gestellt wurde. Um eine solche Verlängerung zu vermeiden, ist es sinnvoll, bereits kurz nach Vertragsabschluss eine Kündigung auszusprechen.

Unzufriedenheit mit dem Service des Anbieters

Manche Verbraucher werden auch dadurch zu einer Kündigung bewegt, dass sie mit dem Service des Anbieters unzufrieden sind. Dies kann zum Beispiel den Kundenservice, Reparaturleistungen von Technikern und andere Kulanzangelegenheiten betreffen. Um sich in diesen Bereichen weiteren Frust zu ersparen, lohnt es sich, den bestehenden Vertrag zu kündigen.

Unzufriedenheit mit der Leistung des Anbieters

Auch mangelnde Leistungen können ein entscheidender Grund dafür sein, einen Mobilfunkvertrag aufzulösen. Der häufigste Auslöser ist eine schlechte Netzqualität. Denn verzerrte Gespräche und nur begrenztes Surfen im Internet können frustrierend sein. Ziehen Sie eine Kündigung aufgrund von einer mangelhaften Leistung in Betracht, könnte es sich lohnen, Ihren bestehenden Anbieter im Vorhinein zu kontaktieren. Manche Anbieter sind kulant genug, um ihren Kunden bessere Konditionen oder eine Wiedergutmachung in anderweitiger Form anzubieten.

Praktische Gründe

Ein letzter, oft genannter Kündigungsgrund bei Handyverträgen sind praktische Überlegungen. So macht es zum Beispiel keinen Sinn, den bestehenden Vertrag weiter laufen zu lassen, wenn man die Vertragsleistungen nicht in Anspruch nehmen möchte. Dies passiert vor allem bei Handyverträge für Senioren. Zum Beispiel dann, wenn ein Handy im Alter nicht weiter verwendet werden kann.

Was sollte rechtlich bei der Kündigung eines Handyvertrags beachtet werden?

Um sich unnötigen Stress zu ersparen, sollte man bei einer Vertragskündigung alle gesetzlichen Vorschriften beachten. Ansonsten ist die Kündigung im schlimmsten Fall ungültig- Sie sind dazu verpflichtet, die Tarifkosten für ein weiteres Jahr zu bezahlen. Im Folgenden haben wir eine Übersicht über die wichtigsten Punkte bei einer Vertragskündigung zusammengefasst:

Rufnummernmitnahme

Im Rahmen einer Rufnummernmitnahme besteht die Möglichkeit, die bisherige Rufnummer auch nach dem Vertragswechsel weiterhin zu verwenden. Seit Ende 2021 ist es sogar gesetzlich vorgeschrieben, dass diese Leistung unentgeltlich zu erfolgen hat. Die Rufnummernmitnahme sollten Sie beim neuen Anbieter bereits beantragen, wenn Sie noch an Ihren laufenden Vertrag gebunden sind. Denn endet dieser einmal, kann nicht garantiert werden, dass Sie Ihre bisherige Rufnummer behalten können. 

Klappt die Rufnummernmitnahme nicht reibungslos, haben Sie zudem das Recht, von Ihrem Mobilfunkanbieter eine Entschädigung einzufordern. Nutzen Sie Ihr Handy zu Arbeitszwecken können Sie hier bis zu 10 Euro pro versäumtem Termin ansetzen.

Vertragslaufzeit

Durch den Gesetzgeber ist geregelt, dass anfängliche Laufzeiten nicht mehr als zwei Jahre betragen dürfen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Verbrauchern ein ausreichendes Maß an Flexibilität erhalten bleibt. So sollen zum Beispiel auch unnötig lange finanzielle Verpflichtungen vermieden werden.

Außerdem muss Sie Ihren Anbieter vor einer automatischen Verlängerung des Vertrags darüber informieren. Sie müssen die Möglichkeit erhalten, die Vertragsverlängerung gegebenenfalls zu verhindern.

Gesetzlich ist vorgesehen, dass ein nach der anfänglichen Laufzeit verlängerter Vertrag jederzeit mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden kann. Haben Sie doch einmal vergessen, rechtzeitig zu kündigen, kann diese Gesetzesregelung sehr hilfreich sein.

Kündigungsfristen

Kündigungsfristen sind von Handyvertrag zu Handyvertrag unterschiedlich. Planen Sie in naher Zukunft die Vertragsauflösung eines bestehenden Handyvertrags, sollten Sie sich also genau zur Kündigungsfrist informieren. In der Regel besteht aber eine Kündigungsfrist von drei Monaten.

Sonderkündigungsrecht

Ein Sonderkündigungsrecht gibt Verbrauchern eine Reihe von Vorteilen bei der Auflösung eines bestehenden Mobilfunkvertrags. Dadurch können Kunden zum Beispiel von einer verkürzten Kündigungsfrist und der kostenlosen Kündigung des Mobilfunkvertrags profitieren. Das Recht auf eine außerordentliche Kündigung besteht in folgenden Fällen:

  • Ihr Mobilfunkanbieter informiert Sie über eine Änderung der Vertragskonditionen: Wenn Sie der Änderung nicht zustimmen, gibt Ihnen eine solche Änderung das Recht, Ihren Handyvertrag außerordentlich zu kündigen. Die außerordentliche und fristlose Kündigung kann bis zu drei Monate nach der angekündigten Änderung vorgenommen werden. Auf dieses Recht muss Ihr Mobilfunkanbieter Sie zudem ausdrücklich hinweisen.
  • Sie sind an einen Ort umgezogen, an dem Ihr Mobilfunkanbieter Ihnen nicht die vertraglich vorgesehenen Leistungen ermöglicht: Bei einem Umzug kommt es nicht selten vor, dass Ihr Anbieter Ihnen nicht die vertraglich vorgesehenen Leistungen bieten kann. Z.B. wenn es dort kein flächendeckendes Highspeed Internet gibt. Tritt bei Ihnen ein solcher Fall ein, können Sie Ihren Vertrag mit einer Frist von einem Monat außerordentlich kündigen.

So kündigen Sie Ihren Handyvertrag in nur 4 Schritten

Sie können Ihren Handyvertrag in nur vier Schritten kündigen. Wie das geht, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten:

1. Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist prüfen

Bevor Sie die Vertragsauslösung einleiten können, sollten Sie zunächst feststellen, wie es um Ihre Vertragskonditionen bestellt ist:

  • Wie lange ist die verbleibende Laufzeit?
  • Welche Kündigungsfrist gibt es?

Die Zeiträume, die Ihnen Ihr Vertrag vorgibt, sollten Sie genau kennen. Nur dann kann die Vertragsauslösung so reibungslos wie möglich verlaufen.

2. Kündigungsschreiben vorbereiten

Wenn Sie den Zeitpunkt kennen, zu dem Sie Ihren bestehenden Mobilfunkvertrag kündigen können, müssen Sie das Kündigungsschreiben vorbereiten. An dieses Schreiben gibt es bestimmte Anforderungen. So muss eine formgerechte Kündigung zum Beispiel folgende Details enthalten:

  • Persönliche Daten: In Ihrem Schreiben sollten Sie Ihren vollständigen Namen sowie Ihre Adresse angeben.
  • Kundendaten: Für eine formgerechte Vertragsauflösung sollte Ihr Schreiben zudem Ihre Kunden- und SIM-Kartennummer sowie Ihre Rufnummer beinhalten. 
  • Kündigungszeitpunkt: Auch der Kündigungszeitpunkt darf nicht fehlen. Sind Sie sich unsicher, bitten Sie Ihren Anbieter einfach, die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorzunehmen.

Im Idealfall bereiten Sie Ihr Kündigungsschreiben rechtzeitig vor. So haben Sie genügend Zeit, Ihre Vertragskündigung formgerecht und zeitnah einzureichen.

3. Rufnummernmitnahme beantragen 

Im dritten Schritt bitten Sie den Anbieter Ihres neuen Mobilfunktarifs um eine sogenannte “Portierung” Ihrer Rufnummer. Die Rufnummernmitnahme ist heutzutage nur noch mit geringem Aufwand verbunden. In der Regel genügt es, den Wunsch der Mitnahme dem neuen Anbieter mitzuteilen.

Dies sollte immer vor dem Ende Ihres alten Vertrags erfolgen. So gehen Sie sicher, dass der neue Vertrag am Ende auch wirklich auf die bestehende Rufnummer läuft.

4. Kündigungsschreiben einreichen

Haben Sie alle Formalitäten rund um die Rufnummernmitnahme geregelt, können Sie das vorbereitete Kündigungsschreiben einreichen. Hierbei ist es sinnvoll, das Kündigungsschreiben bei Einschreiben oder Fax zustellen zu lassen. Somit erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über den Kündigungseingang. Auf eine Kündigung per Telefon sollte dagegen eher verzichtet werden.

Was sollte ich bei der Suche nach einem neuen Handyvertrag beachten?

Nicht jeder Handynutzer weiß, was für eine Art von Vertrag er sich als nächstes vorstellt. Um eine lückenlose Handynutzung sicherzustellen, sollten Sie sich aber bereits vor Vertragsende für einen neues Angebot entscheiden.

Um einen neuen, geeigneten Handytarif zu finden, können Sie sich die folgenden Fragen stellen:

  • Benötigen Sie ein neues Smartphone? Ist dies der Fall, sollten Sie nach einem Angebot mit dem gewünschten neuen Handy Ausschau halten. 
  • Wie ist Ihr Nutzungsverhalten? Wenn Sie zum Beispiel unbegrenzt in alle Netze telefonieren wollen, ist eine Allnet-Flat gut geeignet.
  • Möchten Sie Ihre Rufnummer mitnehmen? Ist dies der Fall, sollte dies vor dem Wechseln mit dem neuen Anbieter abgestimmt werden.
  • Wie viele Monate möchten Sie sich binden? Wünschen Sie sich zum Beispiel keine feste Laufzeit, kann ein Prepaid Tarif die richtige Wahl für Sie sein.

Handyvertrag kündigen - FAQ

Europäisches Recht sieht vor, dass Kunden beim Wechsel des Tarifs oder Anbieters eine Rufnummernmitnahme zusteht. Laut neuem Gesetz ist die Mitnahme sogar kostenlos. Beachtet werden sollte lediglich, dass die Übertragung noch vor Vertragsende des aktuellen Tarifs beantragt werden muss.

Deutsches Recht spricht Verbrauchern in einer Reihe von Fällen ein Sonderkündigungsrecht zu. Insbesondere dann, wenn Ihr Anbieter ohne Ihre Zustimmung die Tarifkonditionen ändert oder Sie an einen Ort umziehen, an dem der Anbieter die gebuchten Leistungen nicht mehr liefern kann.

Die Frist, mit der Sie Ihren Vertrag kündigen können, entnehmen Sie Ihren Vertragsunterlagen. Sie ist von Tarif zu Tarif unterschiedlich und muss deshalb stets individuell festgestellt werden.

Eine Vertragsauflösung per Telefon ist nicht empfehlenswert, da Sie hier keinen schriftlichen Nachweis erhalten. Kündigungsbenachrichtigungen sollten deshalb stets per Einschreiben oder Fax versendet werden.

Eine Vertragskündigung ist innerhalb der vertraglich festgelegten Auflösungsfrist mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden. Wenn Sie Ihren alten Anbieter eher wechseln möchten, kann dieser eine Entschädigung von Ihnen Verlangen. Die Höhe dieser Entschädigung sollte individuell erfragt werden.