Sonderkündigungsrecht Internet - Vorzeitige Kündigung
Ihr umfassender Ratgeber zum Thema Kündigung des Internet
Sonderkündigungsrecht für das Internet: In unserem Ratgeber finden Sie die wichtigsten Informationen rund um Ihr Sonderkündigungsrecht. Ob Umzug oder Preiserhöhung: Wir geben Ihnen einen Überblick über die zulässigen Gründe für eine außerordentliche Kündigung. Zudem finden Sie in unserem Ratgeber eine Vorlage für ein entsprechendes Schreiben. Verbraucher finden ebenfalls Informationen über die Optionen, für die eine außerordentliche Kündigung nicht möglich ist.
Gründe, den DSL-Vertrag zu kündigen:
- Höhere Internet-Geschwindigkeit
- Günstigere DSL-Anbieter
- Allnet-Flatrates
- Einsparung monatlicher Kosten
Was ist ein Sonderkündigungsrecht für das Internet?
Die meisten Internet-Verträge sind heute an eine Laufzeit gebunden. Diese beträgt häufig 12 Monate, immer öfter jedoch auch 24 Monate. Eine vorzeitige Beendigung des Vertrages ist in der Regel nicht möglich. Vielmehr sind Verbraucher nach der Vertragsunterzeichnung dazu verpflichtet, die monatlichen Internetkosten über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg zu tragen. Dies ist häufig auch dann der Fall, wenn sich die persönlichen Umstände geändert haben und der Internetvertrag in der abgeschlossenen Form nicht länger benötigt wird. Vielmehr muss die Laufzeit abgewartet und zunächst fristgerecht gekündigt werden. Diese Kündigungsfrist beträgt in der Regel noch einmal mehrere Wochen. Wird sie nicht eingehalten, verlängert sich der Vertrag stillschweigend.
In einigen Situationen sieht der Gesetzgeber jedoch einen Anspruch auf eine außerordentliche Kündigung vor. Diese wird als Sonderkündigung bezeichnet. Hierbei gelten verkürzte Kündigungsfristen. Zudem ist es möglich, bereits vor dem Ende der eigentlichen Vertragslaufzeit aus dem Vertrag entlassen zu werden. Beides soll Verbraucherrechte stärken.
Besteht ein Anspruch auf eine Sonderkündigung, genießen Kunden die folgenden Vorteile:
- die reguläre Kündigungsfrist muss nicht eingehalten werden
- das Vertragsverhältnis kann häufig mit sofortiger Wirkung beendet werden
- für die (vorzeitige) Auflösung des DSL-Vertrages dürfen keine separaten Kosten erhoben werden
Um von einem solchen Anspruch Gebrauch zu machen, müssen jedoch einige Kriterien erfüllt sein. Wann dies der Fall ist und welche Aspekte außerdem rund um die außerordentliche Vertragsbeendigung beachtet werden sollten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Grundlagen für eine Sonderkündigung
Die Grundlagen, auf die sich ein Sonderkündigungsrecht stützen kann, sind eng begrenzt und gesetzlich genau festgelegt. Ein Anspruch auf eine außerordentliche Kündigung des DSL-Vertrags besteht in der Regel in den folgenden Situationen:
Umzug
Endverbraucher sind unter bestimmten Voraussetzungen bei einem Umzug zur außerordentlichen Kündigung ihres DSL-Vertrags berechtigt. Zieht ein Vertragsnehmer an einen neuen Wohnort, an dem der Internetanbieter die gebuchten Leistungen nicht länger bereitstellen kann, besteht die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis vorzeitig zu beenden. Dies tritt zum Beispiel dann ein, wenn die abgesprochene DSL-Geschwindigkeit nicht mehr erreicht werden kann. Laut der Verbraucherzentrale beträgt die Frist für das Verfassen des Kündigungsschreibens in solchen Situationen einen Monat. Werden entsprechende Vorkehrungen getroffen, kann das Vertragsverhältnis so zum Zeitpunkt des Auszuges beendet werden. Dies erspart häufig hohe Kosten für ein DSL-Tarifangebot, das nicht länger genutzt wird.
Kann der Internetanbieter die gebuchten Leistungen auch am neuen Wohnort bereitstellen, können Endverbraucher ihren DSL-Tarif auf das neue Zuhause ummelden. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn die gesamten gebuchten Leistungen an der neuen Adresse erbracht werden können. Der Anspruch auf eine Mitnahme erlischt hingegen, wenn mindestens ein Leistungsbaustein nicht mehr erbracht werden kann. Wichtig zu wissen ist, dass bei einer Vertragsmitnahme die Tariflaufzeit nicht von neuem beginnt, sondern weiterhin ab dem Zeitpunkt berechnet wird, ab dem der DSL-Vertrag ursprünglich abgeschlossen wurde.
Anbieter schalten Ihren Anschluss nicht frei
Haben Sie mit Ihrem Internetanbieter einen DSL-Vertrag abgeschlossen, der nicht zum abgesprochenen Zeitpunkt freigeschaltet wird, ist dies eine Grundlage für ein Sonderkündigungsrecht. Ihrem Anbieter müssen Nutzer jedoch zunächst mitteilen, dass Ihr Anschluss nicht freigeschaltet worden ist und ihn zu einer Beseitigung der Mängel auffordern. Diese muss dann innerhalb eines von Ihnen festgelegten Zeitraums von zwei bis drei Wochen erfolgen.
Nicht bekannte Mehrwertdienste
Stellt Ihr Anbieter Ihnen Posten in Rechnung, die Sie nicht genutzt haben, sollten Sie dies unbedingt melden. Ihr Internetanbieter ist dann verpflichtet, diese Posten zu entfernen und beteiligte Drittunternehmen hierüber zu informieren. Die Klärung der Posten erfolgt dann direkt mit diesen Unternehmen. Weigert sich Ihr DSL-Anbieter, die Rechnung zunächst anzupassen, ist auch hier nach einer Fristsetzung eine Sonderkündigung möglich. Dieser Anspruch besteht, da nicht korrekt gestellte Rechnungen eine Verletzung des Vertragsverhältnisses seitens des Internetanbieters darstellen.
Probleme mit dem Kundenservice
Eine fristlose Vertragsauflösung ist zudem möglich, wenn bei einem Kontakt mit dem Kundenservice kein akzeptables Verhalten aufgetreten ist. Ein solches Verhalten liegt zum Beispiel vor, wenn Endverbraucher bei einem Telefonat mit dem Kundenservice des Internetanbieters verbal angegriffen werden. Um sich auf ein solches Sonderkündigungsrecht stützen zu können, ist es jedoch unerlässlich, dass das Verhalten des Kundenservices durch eine dritte Person bezeugt werden kann. Da dies häufig nicht möglich ist, ist eine solche Kündigungsgrundlage oft nur schwer nachzuweisen.
Defekte Hardware
In der Regel stellen Internetanbieter für ihre Kunden WLAN-Router bereit, mit denen der DSL-Service genutzt werden kann. Da die meisten Anbieter keine eigene Hardware besitzen, ist die Nutzung des Internetzugangs ohne die Leihgeräte nicht möglich. Wird bei der Vertragsunterzeichnung festgehalten, dass der Anbieter die notwendigen Geräte zur Verfügung stellt, ist dies eine bindende Verpflichtung. Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, stellt dies meist eine Grundlage für ein Sonderkündigungsrecht dar. Das Gleiche gilt auch dann, wenn durch den Anbieter defekte Hardware zur Verfügung gestellt wurde, die nicht auf Anfrage oder nur sehr verspätet ausgetauscht wird.
Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Den Anspruch auf eine außerordentliche Kündigung haben Sie immer dann, wenn der Internetanbieter die Geschäftsbedingungen einseitig, also ohne Ihre Zustimmung, ändert. Häufig geschieht dies zum Beispiel in Form einer Preiserhöhung, die Ihnen schriftlich mitgeteilt werden muss. In dieser Mitteilung muss der Anbieter Sie auch auf Ihr Sonderkündigungsrecht hinweisen, das Sie innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Schreibens ausüben können.
Beachtet werden sollte bei dieser Art der DSL-Kündigung, dass der Vertrag frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden kann, zu dem die Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft tritt. Eine Entlassung aus der Vertragsbindung vor diesem Zeitpunkt ist hingegen in der Regel nicht möglich. Häufig sind Verbraucher deshalb auch nach erfolgter Kündigung noch für einige Zeit an den aktuellen DSL-Anbieter gebunden.
Nicht erbrachte Leistung
In Ihrem DSL-Vertrag sind die Leistungen, die Sie gebucht haben, genau festgehalten. Die Leistungen müssen dabei klar verständlich und übersichtlich aufgeführt werden. Ihr Anbieter ist zudem verpflichtet, die vereinbarten Leistungen vollumfänglich zu erbringen. Geschieht dies nicht, kann die monatliche Gebühr für die Internetnutzung von Seiten des Kunden gemindert werden. Ebenfalls kann unter bestimmten Umständen das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet werden.
Wie können Leistungsmängel gemessen werden?
Für eine außerordentliche Kündigung aus diesem Grund müssen die Leistungsmängel jedoch erheblich sein. Zudem darf es sich nicht um einen einmaligen Leistungsausfall handeln. Vielmehr muss die Störung ständig (oder aber zumindest regelmäßig) vorliegen. Wann genau dies gegeben ist, kann in diesem Ratgeber der Bundesnetzagentur nachgelesen werden. Dabei geht der Ratgeber auch darauf ein, wie ein Leistungsausfall konkret gemessen und nachgewiesen werden kann. Genutzt werden kann hier unter anderem die Desktop-App zur Breitbandmessung, die durch die Bundesnetzagentur zur Verfügung gestellt wird. Eine Installation ist jederzeit kostenlos möglich. Verbraucher können in der App zudem Angaben dazu machen, welche Leistungen vertraglich vereinbart wurden. Das Messtool prüft dann eigenständig, ob eine außerordentliche Kündigung angemessen ist.
Welche Entstörungsfristen gelten?
Wichtig zu wissen ist zudem, welche Verbraucherrechte beim Auftreten einer Störung der DSL-Verbindung vorliegen. Diese Störung muss kostenfrei und innerhalb eines eng festgelegten Zeitrahmens behoben werden. In der Regel beträgt diese Frist einen Tag. Ist eine Behebung innerhalb dieses Zeitraums nicht möglich, muss der Endverbraucher zumindest am nächsten Tag darüber informiert werden, welche Maßnahmen zur Entstörung eingeleitet worden sind. Auch muss der Internetanbieter Angaben dazu machen, wann mit einer vollständigen Entstörung zu rechnen ist.
Wann ist eine Minderung der monatlichen Grundgebühr angemessen?
Tritt eine länger anhaltende Störung auf, können häufig die monatlichen Kosten für den DSL-Anschluss gemindert werden. Hierbei gelten die folgenden Richtwerte:
- am dritten bis vierten Tag der Störung ist eine Minderung in Höhe von jeweils 5 Euro möglich; alternativ 10% der monatlichen Gebühr, falls die letztere Summe höher ist
- ab dem fünften Tag ist eine Minderung in Höhe von 10 Euro vorgesehen; eine Minderung in Höhe von 20% steht Kunden zu, falls diese Summe 10 Euro überschreitet
Eine wichtige Voraussetzung für die Entschädigung ist, dass die DSL-Verbindung gänzlich ausgefallen ist und durch den Anbieter keine alternative Verbindung zur Verfügung gestellt wurde. Ist also nur verlangsamtes Surfen möglich oder hat der Internetanbieter ersatzweise mobiles Datenvolumen zur Verfügung gestellt, liegt kein Grund für eine außerordentliche Kündigung vor.
Zudem darf die Störung nicht durch den Endverbraucher selbst oder eine höhere Gewalt hervorgerufen werden. Ausfälle des Breitbandnetzes in Folge von Unwettern sind also zum Beispiel von der Sonderkündigungs-Regelung ausgenommen.
Störungen infolge von Sanierungs- und Bauarbeiten, die gesetzlich zulässig sind, berechtigen ebenfalls nicht zu einer Entschädigung. Oft entstehen Störungen dieser Art, zum Beispiel dann, wenn das Breitbandnetz ausgebaut wird.
Versterben des Vertragsnehmers
Tritt der Fall ein, dass der Vertragsnehmer des DSLs verstirbt, erlischt die Laufzeitbindung der Vereinbarung. Die Verbliebenen können nun ihr Sonderkündigungsrecht nutzen, um den DSL-Vertrag vorzeitig zu kündigen. In der Regel gilt hierbei jedoch eine dreimonatige Kündigungsfrist. Während dieser muss der monatliche Beitrag regulär weiter wie vereinbart bezahlt werden. Einige Internetanbieter sind unter diesen Umständen jedoch kulant und erklären sich mit einer vorzeitigen Vertragsauflösung einverstanden.
Ausnahmeregelung Kulanz
Besteht in Ihrer Situation kein Anspruch auf ein Sonderkündigungsrecht, ist eine Vertragsauflösung in der Regel erst dann möglich, wenn die Tariflaufzeit abgelaufen ist. Häufig besteht in dieser Situation dann noch für mehrere Monate eine Zahlungsverpflichtung. Haben Sie ganz zu Anfang der Tariflaufzeit den Wunsch, den Vertrag aufzulösen, kann die Zahlungsverpflichtung sogar noch für mehrere Jahre bestehen.
Möchten Sie dennoch nicht bis zum Vertragsende warten, können Sie als letzte Option auf die Kulanz Ihres Internetanbieters hoffen. In solchen Fällen empfehlen wir, sich schriftlich an den DSL-Anbieter zu wenden und möglichst genau zu schildern, warum eine Vertragsauflösung gewünscht ist. Müssen Sie Ihren Tarif also zum Beispiel in Folge von Arbeitslosigkeit oder finanziellen Schwierigkeiten kündigen, sollten Sie Ihre Situation genau schildern. Zwar besteht auch dann keine Verpflichtung zur Entlassung aus dem Vertragsverhältnis. Manche Internetanbieter lassen sich dennoch aus Kulanz auf eine Vertragsauflösung ein, weshalb wir empfehlen, bei Bedarf ein entsprechendes Schreiben zu verfassen.
Wie kündige ich außerordentlich?
Es ist vergleichsweise einfach, DSL-Kündigungsvorlagen für eine ordentliche Kündigung zu finden. Die Anforderungen an die Form einer außerordentlichen Kündigung weichen jedoch von der Standard-Form ab. In diesem Abschnitt finden Sie deshalb wichtige Hinweise zum Verfassen des Kündigungsschreibens und dem Ablauf einer außerordentlichen Vertragsauflösung.
Setzen einer Frist
Bevor es möglich ist, eine endgültige außerordentliche Kündigung auszusprechen, müssen Endverbraucher ihrem Anbieter häufig eine Frist zur Behebung der aufgetretenen Probleme setzen. Diese beträgt in der Regel zwei bis drei Wochen. Keinesfalls sollte der Fristzeitpunkt zu früh angesetzt sein, da dies dem Internetanbieter keine realistische Möglichkeit lässt, das aufgetretene Problem zu beheben. Dies kann später zu Schwierigkeiten mit der Durchsetzung der Sonderkündigung führen.
Fristsetzungen sind vor allem dann sinnvoll, wenn eine Behebung des Mangels grundsätzlich möglich ist. Sollte die Sonderkündigung jedoch zum Beispiel vorgenommen werden, weil die Kunden des Internetanbieters in eine Region umziehen, in der der Anbieter nicht tätig ist, macht auch eine Fristsetzung wenig Sinn. In solchen Situationen kann der Vertrag demnach häufig auch gekündigt werden, ohne dass dem Internetanbieter die Chance gegeben wurde, den Kündigungsgrund zu beseitigen. Dies wird als fristlose Kündigung bezeichnet.
Verfassen des Kündigungsschreibens
Die Fristsetzung zur Beseitigung des Mangels und die außerordentliche Kündigung können in einem Schreiben vorgenommen werden. In diesem Schreiben sollte klar mitgeteilt werden, aus welchen Gründen der Tarif gekündigt werden soll und falls angemessen, welcher Zeitraum dem Anbieter eingeräumt wird, um den Mangel zu beseitigen.
Wir empfehlen, Kündigungen stets schriftlich zu verfassen. Eine Zustellung per Post ist häufig am verlässlichsten. Dabei sollte idealerweise ein Service gewählt werden, der dem Endverbraucher eine Rückmeldung bietet, sobald der Brief beim Anbieter eingegangen ist. In Deutschland ist dies zum Beispiel per Einschreiben mit Rückschein möglich. Zusätzlich kann das Schreiben noch auf anderen Wegen, wie etwa per Mail, Kontaktformular oder Fax, zugestellt werden. Eine Kündigung auf mehreren Wegen einzureichen, bietet eine mehrfache Absicherung und stellt sicher, dass die Kündigung garantiert beim Internetanbieter eingeht. Die Bestätigungen über die Zustellung des Schreibens sollten unbedingt gut aufgehoben werden .
Um den DSL-Vertrag rechtlich abgesichert kündigen zu können, sollten zudem unbedingt einige Formalien erfüllt sein:
Angabe | Details |
---|---|
Ihre Anschrift | Ihre Anschrift wird genutzt, um Ihren Internetanschluss zuzuordnen. Hierbei sollten Sie unbedingt die Adresse nutzen, auf der Ihr DSL-Anschluss läuft. |
Ihre Kundennummer | Die Kundennummer wird durch den Internetanbieter genutzt, um den Kündigungswunsch Ihrem Vertragsverhältnis zuzuordnen. |
Schilderung der Probleme mit dem Anschluss | Hierbei schildern Sie die Grundlage Ihres Sonderkündigungsrechts. Den Fokus sollten Sie hierbei darauf legen, welche vertraglich vereinbarten Leistungen derzeit nicht erbracht werden. |
Fristsetzung (wenn angemessen) | Handelt es sich um einen Mangel, der durch den Internetanbieter behoben werden kann, ist eine Fristsetzung erforderlich. Die Länge dieses Zeitraums sollte dabei zwei bis drei Wochen betragen. |
Ankündigung der Kündigung, sollte der Mangel nicht fristgerecht behoben werden | Nach der Fristsetzung sollten Kunden ankündigen, dass Sie das Vertragsverhältnis beenden werden, wenn der Mangel nicht innerhalb des angekündigten Zeitraums behoben wird. |
Unterschrift mit Ort und Datum | Um Ihr Vertragsverhältnis rechtskräftig kündigen zu können, ist eine persönliche Unterschrift unter Angabe des Orts und Datums notwendig. Das Schreiben sollte deshalb unbedingt unterzeichnet werden. |
Vertragsauflösung nach Ablauf der First
Ihre Vertragsauflösung wird automatisch nach dem Ablauf der Frist wirksam, sofern Ihr Internetanbieter den Mangel nicht wie gewünscht behoben hat. Ein weiteres Schreiben ist nicht mehr notwendig, da Ihre Kündigung in dieser Situation automatisch rechtskräftig wird. Eine Zahlungsverpflichtung besteht nach Ablauf der Frist also nicht mehr. Dies gilt auch dann, wenn der Internetanbieter Ihnen nach einem rechtmäßigen Fristablauf eine weitere Rechnung zukommen lässt. Sollte Ihr alter Anbieter weiterhin Forderungen an Sie stellen, sollten Sie gegen diese deshalb in jedem Fall Widerspruch einlegen.
Wie sollte vorgegangen werden, wenn kein Sonderkündigungsrecht besteht?
Haben Sie keinen Anspruch auf ein Sonderkündigungsrecht, sind Sie verpflichtet, den Vertragsbedingungen bis zum Ende der Tariflaufzeit nachzukommen. Sind Sie nicht weiterhin auf Ihren Tarif angewiesen, bleiben hier zwei Optionen, um den entstehenden finanziellen Schaden zu minimieren:
Umschreibung des Vertrags bei Umzug in eine neue Wohnung
Häufig entsteht der Wunsch nach einer Vertragsauflösung im Rahmen eines Umzugs an einen neuen Wohnort. Besteht in Ihrer Situation kein Anspruch auf ein Sonderkündigungsrecht, empfehlen wir zu prüfen, ob Sie Ihr Vertragsverhältnis auf Ihren neuen Wohnort übertragen können. Dort können Sie die gebuchten Leistungen dann wie gewohnt weiter nutzen. Ihre Laufzeit wird hierdurch nicht verlängert.
Ist eine solche Übertragung von Seiten Ihres Anbieters nicht möglich, bietet dies in der Regel eine Grundlage für ein Sonderkündigungsrecht. Es ist dann möglich, einen neuen Tarif abzuschließen und den Internetanbieter zu wechseln.
Vertragsauflösung zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Besteht kein Anspruch auf ein Sonderkündigungsrecht, ist die beste Option häufig, die Vertragsauflösung zum nächstmöglichen Zeitpunkt anzukündigen. Dies kann bereits Monate oder Jahre vor dem Ende der eigentlichen Tariflaufzeit erfolgen. Den Internetvertrag auf diese Weise zu kündigen stellt sicher, dass nach Ablauf der Tariflaufzeit keine zusätzlichen Kosten mehr anfallen.
Übertragung der Vertragsverpflichtung auf den Nachmieter
Möchten Sie an einen neuen Wohnort umziehen, Ihren Internetanbieter jedoch in jedem Fall wechseln, empfiehlt es sich zu prüfen, ob das Vertragsverhältnis auf den Nachmieter übertragen werden kann. In der alten Wohnung kann die Internetverbindung dann von dieser Person bis zum Ablauf der Tariflaufzeit genutzt werden. Ob dies möglich ist, hängt natürlich gänzlich vom Nachmieter ab. Einer Verpflichtung zur Übernahme besteht nicht. Ist eine Übertragung des Tarifs an eine Drittperson nicht möglich, muss den Vertragsverpflichtungen somit bis zum Laufzeitende weiterhin nachgekommen werden.
Was sollte ich rund um Vertragslaufzeiten und -verlängerungen wissen?
Zwei der wichtigsten Merkmale eines Internet-Tarifs sind die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist. Diese bestimmen maßgeblich, wie lange sich ein Endverbraucher an einen Tarif bindet und sollten vor dem Vertragsabschluss deshalb unbedingt genau geprüft werden.
Die wichtigsten Informationen rund um diese Vertragsmerkmale finden Sie im Folgenden übersichtlich zusammengefasst:
Wie lang darf die anfängliche Vertragslaufzeit maximal sein?
Das Telekommunikationsgesetz in Deutschland legt fest, dass die anfängliche Tariflaufzeit nicht mehr als zwei Jahre (24 Monate) betragen darf. Gab es früher noch deutlich weniger Beschränkungen hinsichtlich der maximal zulässigen Tariflaufzeit, sollen die neuen Regeln heute Endverbraucher vor unverhältnismäßig langen Vertragsverpflichtungen schützen.
DSL-Tarife sind jedoch mit deutlich kürzerer Tariflaufzeit verfügbar. Einige Tarife sind sogar monatlich kündbar. Solche Angebote sind zum Beispiel dann empfehlenswert, wenn abzusehen ist, dass sich die individuellen Bedürfnisse in näherer Zukunft ändern werden und ein alternatives Tarifmodell mit anderen Leistungen sinnvoll ist. Ist eine solche Situation hingegen nicht abzusehen, ist eine längere Laufzeit häufig sinnvoll, da die Kosten für Tarife mit kurzer Laufzeit in der Regel deutlich höher sind.
Wie lang ist die Kündigungsfrist?
Die Kündigungsfrist legt fest, mit welchem Vorlauf vor dem Ende der Tariflaufzeit das Kündigungsschreiben beim Internetanbieter eingehen muss, damit das Schreiben zum gewünschten Zeitpunkt rechtskräftig wird. Häufig beträgt die Frist hier drei Monate. Wir empfehlen deshalb, die Vertragsauflösung rechtzeitig anzukündigen. Eine nicht fristgerechte Kündigung hat in der Regel zur Folge, dass weitere Kosten für den Tarif anfallen - auch dann, wenn dieser nicht mehr genutzt wird.
Wie lang darf eine stillschweigende Vertragsverlängerung sein?
Ihr DSL-Vertrag wird nach dem Ablauf der anfänglichen Tariflaufzeit in der Regel stillschweigend verlängert. Dies bedeutet, dass Sie der Vertragsverlängerung nicht zunächst zustimmen müssen. Legen Sie keinen Widerspruch in Form einer Kündigung ein, wird vielmehr angenommen, dass Sie das Vertragsverhältnis verlängern möchten.
Das neue Telekommunikationsgesetz legt jedoch fest, dass Kunden vor einer solchen Vertragsverlängerung auf den bevorstehenden Ablauf der anfänglichen Tariflaufzeit hingewiesen werden müssen. Früher waren Anbieter hierzu nicht verpflichtet. Der Hinweis auf die anstehende Vertragsverlängerung gibt Verbrauchern nun mehr Möglichkeiten, eine fristgerechte Kündigung einzureichen, falls das Vertragsverhältnis beendet werden soll.
Verlängert sich Ihr Vertrag nach dem Ende der anfänglichen Tariflaufzeit, sind Sie nicht noch einmal gleich lang gebunden. Vielmehr darf nach einer solchen Verlängerung jederzeit mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Sie haben somit die notwendige Flexibilität, einen alternativen Anbieter zu suchen und einen günstigeren Tarif für Ihr DSL zu nutzen.
FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Sonderkündigungsrecht Internet
Das Recht auf eine außerordentliche Vertragsauflösung haben Endverbraucher in verschiedenen Situationen, die gesetzlich genau festgelegt sind. Insbesondere liegt eine Grundlage für eine solche Kündigung in den folgenden Situationen vor:
- wenn ein DSL-Umzug nicht möglich ist, da der bisherige Anbieter die Leistungen des bestehenden Vertrags an der neuen Adresse nicht zur Verfügung stellen kann (zum Beispiel weil am neuen Wohnort nicht derselbe Breitband-Standard möglich ist)
- wenn die Vertragsbedingungen durch den Anbieter einseitig geändert werden (häufig zum Beispiel bei einer Preiserhöhung)
- wenn Störungen durch den Anbieter nicht innerhalb einer individuell festgelegten Frist behoben werden
- wenn der Vertragsnehmer verstirbt
- bei falsch gestellten Rechnungen
- bei defekter Hardware (häufig zum Beispiel der WLAN-Router)
Bei einer Sonderkündigung sollte zudem beachtet werden, dass Kunden ihren Anbieter unter vielen Umständen zunächst einen Zeitraum einräumen müssen, während die Mängel behoben werden können. Dieser beträgt in der Regel zwei bis drei Wochen.
Ihre außerordentliche Kündigung sollten Sie unbedingt so formulieren, dass sie rechtssicher und somit gültig ist. Folgende Angaben sollten demnach unbedingt enthalten sein:
- Ihre Anschrift
- die Grundlage für die vorzeitige Kündigung
- eine Fristsetzung, falls Mängel ausgeglichen werden können
- das Datum, zu dem Sie kündigen möchten
- Ihre Kundennummer
- Unterschrift mit Ort und Datum
Weitere Informationen zum Verfassen eines Kündigungsschreibens finden Sie weiter oben in unserem Ratgeber.
Ein Wechsel des Wohnorts berechtigt nicht immer zu einer Sonderkündigung. Zunächst muss geprüft werden, ob Sie Ihren Anschluss an Ihre zukünftige Adresse mitnehmen können. Dies ist dann möglich, wenn der Anbieter die gleichen Leistungen dort anbieten kann. Nur dann, wenn dies nicht möglich ist, kann eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden.
Berechtigt Sie Ihr Wohnortwechsel nicht zu einer Sonderkündigung, sind Sie weiterhin an die vereinbarte Tariflaufzeit gebunden - eine vorzeitige DSL-Kündigung ist dann nicht möglich. Alternativ kann der neue Mieter die Vertragsverpflichtung übernehmen. Ob dies möglich ist, muss jedoch individuell abgeklärt werden.
Liegt ein Mangel aufgrund einer geringen Geschwindigkeit vor, kann dies mit der Breitbandmessung-App der Bundesnetzagentur nachgewiesen werden. Diese kann kostenfrei installiert werden und zeigt genau an, wie schnell die Upload- und Download-Geschwindigkeiten sind. Sie haben dabei die Option anzugeben, welche Leistungen in Ihrem Angebot vereinbart wurden. Das Tool berechnet dann eigenständig, ob bei Ihnen ein Anspruch auf eine Sonderkündigung vorliegt. Ein Mangel, der zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt dabei in den folgenden Fällen vor:
- Unterschreitung der angegebenen minimalen Surfgeschwindigkeit an mindestens zwei Tagen
- Unterschreitung der maximalen Surfgeschwindigkeit an mindestens zwei Tagen um mehr als 10%
- Nicht-Erreichen der regulären Surfgeschwindigkeit in weniger als 90% der Messungen
Dabei muss lediglich eines dieser drei Szenarien gegeben sein, um zu einer außerordentlichen Kündigung zu berechtigen. Bei der Nutzung des Tools wird Endverbrauchern ein Dokument mit den Messwerten ausgestellt. Dieses kann später bei Bedarf als Grundlage für die Kündigung genutzt werden.
Bei einer Störung in Form einer verlangsamten Internet-Geschwindigkeit treffen die oben beschriebenen Grenzwerte zu. Liegt ein vollständiger Ausfall vor, muss dem Internetanbieter zunächst die Möglichkeit gegeben werden, die Störung zu beheben. Dauert die Störung voraussichtlich länger als ein Werktag an, müssen Sie durch Ihren Anbieter hierüber informiert werden. Überschreitet die Störung eine Dauer von zwei Werktagen, steht Endverbrauchern ab dem dritten Tag zudem eine Entschädigung zu. Weitere Details zur Höhe einer solchen Entschädigung finden Sie weiter oben in unserem Ratgeber.
Die Sperrung eines Anschlusses kann verschiedene Hintergründe haben. Zum Beispiel darf ein Internetanbieter den DSL-Anschluss sperren, wenn Endverbraucher eine Zahlungsverzugsgrenze von 100 Euro überschritten haben. Wird der Anschluss aus diesem Grund gesperrt, kündigen Internetanbieter zudem häufig das Vertragsverhältnis. Kunden müssen sich dann einen neuen Anbieter suchen, um wieder online surfen zu können.
Das neue Telekommunikationsgesetz hat die Rechte von Internetkunden deutlich gestärkt. Hierbei wurden zum Beispiel kürzere Kündigungsfristen festgelegt und die Grundlagen für eine außerordentliche Kündigung erweitert. Eine Besonderheit des neuen Gesetzes ist, dass es ebenfalls Auswirkungen auf Vertragsverhältnisse hat, die vor der Einführung der neuen Gesetzeslage abgeschlossen wurden. Häufig bedeutet dies, dass einige Vertragskonditionen alter Tarife nicht mehr rechtens sind und dem Vertragsnehmer erweiterte Rechte zustehen.
Vertragsnehmer können auf verschiedenen Wegen kündigen. Möglich sind zum Beispiel Kündigungen per E-Mail, Fax, Telefon und Post. Wir empfehlen jedoch, in jedem Fall schriftlich zu kündigen. Idealerweise erfolgt dies per Einschreiben mit Rückschein - letzterer kann als Beweis für den Eingang des Schreibens genutzt werden, was bei Auseinandersetzungen mit dem Internetanbieter später sehr wichtig sein kann. Wird ein Anbieterwechsel durchgeführt, so kündigt der zukünftige Anbieter häufig für Neukunden beim bisherigen Internetanbieter. Dies ist sicherlich mit Abstand die praktischste Lösung, ist jedoch nur bei regulären Vertragsauflösungen nach Ablauf der Tariflaufzeit zu empfehlen. Um eine Sonderkündigung vornehmen zu können, müssen hingegen gewisse Fristen gewahrt werden. Deshalb sollte eine solche Kündigung nach Möglichkeit eigenständig durchgeführt werden.
Werden die im DSL-Vertrag festgehaltenen Leistungen in Folge eines Umzugs oder Anbieterwechsels nicht erbracht, steht Endverbrauchern das Recht auf eine Entschädigung zu. Dies ist dann der Fall, wenn die Versorgung für mehr als einen Werktag gänzlich ausfällt. Eine Entschädigung steht Endverbrauchern auch dann zu, wenn der Internetanbieter einen angekündigten Kundendiensttermin entgegen der getroffenen Vereinbarung nicht wahrnimmt. Eine Ausnahme bilden Umstände, in denen Sie die Störung selbst zu verantworten haben. In solchen Situationen besteht kein Recht auf eine Entschädigung.
Möglichst einfach finden Sie einen günstigeren Tarif mit Hilfe unseres Vergleichsrechner. Hierbei haben Sie die Option, Ihre Suchkriterien genau anzugeben und lediglich individuell zugeschnittene Angebote zu vergleichen. Zudem sind auf diese Weise online häufig besonders günstige Tarifangebote verfügbar. Wir empfehlen, rechtzeitig zu vergleichen, um einen reibungslosen Ablauf des Vertrag-Wechsels sicherzustellen. Weitere Informationen zu unserem Rechner finden Sie hier.
Tarife, welche die Telefon- und Internetversorgung verbinden, werden immer beliebter und werden heute von sehr vielen Internetanbietern angeboten. Eine Sonderkündigung eines solchen Kombi-Tarifs läuft grundsätzlich wie die Kündigung eines regulären DSL-Vertrags ab. Jedoch können hier zusätzliche Grundlagen für eine Sonderkündigung genutzt werden: Sollte die Telefonverbindung ausfallen oder nur unzureichend funktionieren, kann in der Regel die gesamte Vertragsbindung aufgelöst werden.
Bei den großen Internetanbietern, wie etwa der Telekom und Vodafone, können Kunden ihr Vertragsverhältnis in der Regel bei einem Umzug in ihr neues Zuhause mitnehmen. Dies sollte dem Anbieter jedoch frühzeitig angekündigt werden, damit der Anschluss auf die neue Wohnung übertragen werden kann und Sie ohne Unterbrechung online sein können. An Ihrem zukünftigen Wohnort genießen Sie dann all jene Leistungen, die auch in Ihrem bisherigen Zuhause vertraglich vereinbart waren.
Sind Sie sich unsicher, ob Ihr bisheriger Anbieter Ihre Internetverbindung in Ihrem zukünftigen Zuhause sicherstellen kann, ist es empfehlenswert, Kontakt aufzunehmen.