Strompreiserhöhung 2024 - Erhöhungen & Vergleich

Bei Strompreiserhöhung das Sonderkündigungsrecht nutzen

Die höheren Netznutzungsentgelte und die steigenden Preise an der Strombörse sorgen auch dieses Jahr für eine deutliche Strompreiserhöhung. Viele Verbraucher fragen sich, ob Sie bei dem hohen Strompreis 2023 Ihren Vertrag einfach kündigen können oder ob es eine Möglichkeit gibt, Widerspruch einzulegen. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, warum der Strompreis dauerhaft steigt, welche Optionen Sie zur Kündigung haben und was Sie bei einer Preiserhöhung tun können.

Strompreiserhöhung 2024: So gehen Sie vor

Gründe, um Strompreise zu vergleichen:

  • 100% objektiver Vergleich
  • Erneute Strompreiserhöhungen
  • Unabhängiger Anbieter-Vergleich
  • Garantiert kostenlos

Warum kommt es zu einer Strompreiserhöhung?

Die Strompreise in Deutschland steigen stetig. Dabei hatten sich die meisten Verbraucher mit dem Wegfall der EEG-Umlage zum 1. Juli zumindest eine kurze Entlastung beim Strompreis erhofft. Trotzdem kann die stetige Preiserhöhung kaum aufgehalten werden und selbst günstige Stromanbieter müssen die Mehrkosten für die Versorgung mit Strom direkt an ihre Kunden weitergeben.

Laut dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft kam es bereits im Januar 2023 bei Strom zu einer Preiserhöhung von durchschnittlich 32,16 ct/kWh auf 36,19 ct/kWh. Dafür gibt es folgende Gründe:

  • eine steigende Stromnachfrage
  • hohe Einkaufspreise an der Strombörse
  • Netzentgelte sind bis zu 4 Prozent gestiegen
  • teure Stromproduktion aus Erdgas
  • weniger Wettbewerb auf Grund der Insolvenz von Anbietern

Somit steigen die Preise für Strom stetig. Die Leidtragenden sind die Konsumenten. Verbraucher, die bereits lange bei einem Stromanbieter sind, zahlen meist deutlich mehr. Deshalb empfiehlt es sich, regelmäßig einen Strompreisvergleich durchzuführen und bei Bedarf den Anbieter zu wechseln.

Dabei ist es wichtig zu wissen, dass eine Preiserhöhung für Abgaben, Umlagen und Steuern sowie aktualisierte Netzentgelte immer im Oktober bekannt gegeben werden. Somit geben die meisten Stromanbieter eine Preiserhöhung zu diesem Zeitpunkt bekannt. Allerdings ziehen immer mehr Anbieter die Preiserhöhung bereits Mitte des Jahres vor.

Preiserhöhung Strom: Die größten Preistreiber für die Strompreisentwicklung

Grundsätzlich können die Gründe für eine Strompreiserhöhung ganz unterschiedlich ausfallen:

  • steigende Abgaben und Umlagen
  • Änderungen der Steuern
  • höhere Netzentgelte und mehr

Denn diese Faktoren machen einen Anteil von ca. 52% beziehungsweise 23%des Strompreises aus. Ein weiterer Grund für eine Preiserhöhung können höhere Kosten für die Strombeschaffung sein oder wenn der Energieversorger seinen Grundpreis ändert.

Strompreisentwicklung über die Jahre

Im Durchschnitt ist der Preis für Strom in den letzten Jahren um etwa 6% jährlich gestiegen. Ein Grund hierfür sind Steuern, Umlagen und Abgaben, die mit jeder Kilowattstunde an den Staat gehen. Diese machen mehr als die Hälfte des Preises aus. Vor allem im Jahr 2023 muss mit einer enormen Strompreiserhöhung gerechnet werden. In der folgenden Tabelle finden Sie einen genauen Überblick über die Strompreisentwicklung der letzten Jahre:

Jahr Strompreis (Cent/kWh)
2012 25,89
2013 28,84
2014 29,14
2015 28,70
2016 28,80
2017 29,28
2018 29,47
2019 30,46
2020 31,37
2021 32,16
2023 38,36

Stand: November 2022

Wann dürfen die Strompreise erhöht werden?

Strompreise setzen sich aus einer Vielzahl an Komponenten zusammen. Neben dem Einkaufspreis für Strom an der Börse kommen hierzu auch Kosten für den Vertrieb, staatliche Abgaben, Steuern, Umlagen sowie die Marge des Anbieters.

Sobald einzelne Kostenfaktoren steigen, dürfen Grundversorger den Strompreis erhöhen. Laut deutschem Recht ist eine Preiserhöhung also dann erlaubt, wenn Kostenfaktoren steigen, auf die der Grundversorger keinen Einfluss hat.

Somit müssen abweichende und willkürliche Preisänderungen immer in den AGB des Vertrags vereinbart werden - selbst dann sind solche Klauseln im Vertrag nicht immer wirksam. In der Vergangenheit haben bereits mehrere Gerichte solche Preiserhöhungen für unwirksam erklärt, nachdem Kunden widersprochen und geklagt haben.

Was können Sie bei einer Strompreiserhöhung tun?

Zunächst einmal ist es wichtig, dass Sie jede E-Mail sowie jeden Brief, den Sie von Ihrem Stromanbieter erhalten, genau durchlesen. Nicht selten kündigen Stromversorger in solchen Schreiben steigende Strompreise an. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn Sie gerade erst den Anbieter gewechselt haben. Dasselbe gilt ebenso für Gas. Denn die Preise für Gas steigen seit dem Ukraine-Krieg stetig und Millionen Kunden sind von unangenehmen Preiserhöhungen betroffen.

Derzeit müssen Verbraucher mit enormen Preiserhöhungen rechnen. Dabei sind 30% oftmals keine Seltenheit. Erhalten Sie eine Strompreiserhöhung von Ihrem Anbieter, empfiehlt die Stiftung Warentest sowie die Verbraucherzentrale Hamburg drei Dinge, die Sie tun können:

  1. Prüfen Sie, ob die Erhöhung überhaupt zulässig ist. Grundversorger dürfen ihre Preise nur dann erhöhen, wenn bestimmte Kostenfaktoren, auf die sie keinen Einfluss haben, steigen. In Sonderverträgen muss das Recht bezüglich der Preisänderung dagegen wirksam in den AGB hinterlegt sein.
  2. Prüfen Sie, ob die Preiserhöhung wirksam mitgeteilt wurde. Das bedeutet: Die Information über den neuen Preis muss verständlich erklärt worden sein.
  3. Prüfen Sie, ob ein Wechsel zu einem neuen Anbieter sinnvoll ist. Ist dies der Fall, sollten Sie innerhalb der Frist der Erhöhung widersprechen und von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Ansonsten sollten Kunden folgende Tipps beachten:

Tipp 1: Wechsel des Stromanbieters

Auch wenn Ihr Anbieter nicht den Preis pro Kilowattstunde erhöht, haben Sie die Möglichkeit, zu einem anderen Stromversorger zu wechseln. Der einzige Unterschied ist die Frist, zu der ein Wechsel möglich ist. Informieren Sie sich also am besten über die Kündigungsfrist Ihres aktuellen Anbieters und wechseln Sie dann zum schnellstmöglichen Zeitpunkt. Liegt die Frist noch weit in der Zukunft, ist ein Wechsel leider erst zu diesem Datum möglich.

Tipp 2: Preisgarantien

Eine weitere Option, um Strompreiserhöhungen zu umgehen, sind Preisgarantien. Viele Unternehmen bieten ihren Kunden Tarife mit einer sogenannten Preisgarantie. Diese bieten ein beschränktes Garantieversprechen auf den Strompreis, schützen aber nicht vor Preiserhöhungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen. Wem das nicht ausreicht, der sollte zu einem Tarif mit voller Preisgarantie greifen. Diese bietet einen vollen Schutz vor jeglichen Preiserhöhungen. Meistens gilt sie für die komplette Erstlaufzeit, in manchen Fällen auch darüber hinaus.

Tipp 3: Sonderkündigungsrecht Strom

Im Fall einer Preiserhöhung für Strom können Verbraucher von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dieses bietet eine sofortige Kündigung mit einer Frist von 2 Wochen ab Bekanntgabe der Erhöhung. Somit können Sie, sobald sich der Tarif für Ihren Strom erhöht, einfach Ihren Stromvertrag anhand des Sonderkündigungsrechts kündigen.

Tipp 4: Nutzen Sie unser Vergleichstool

Wenn Sie auf der Suche nach einem günstigen Online-Tarif sind, sollten Sie unseren Stromvergleich nutzen. Unser Vergleichstool findet schnellstmöglich für Sie einen günstigen Stromtarif ohne versteckte Preiserhöhung. Mit dem Online-Rechner können sich Konsumenten gut informieren, Angebote anderer Anbieter miteinander vergleichen und Geld sparen.

Schützen Sie sich vor höheren Energiekosten und wechseln Sie jetzt zu einem günstigeren Stromanbieter. Das Beste daran: Die Nutzung unseres Vergleichsrechners ist komplett kostenfrei, unabhängig und jederzeit möglich.

Welche Energieversorger erhöhen Ihre Preise?

Derzeit berechnen fast alle Stromanbieter höhere Preise. Darunter sind nicht nur die größten Energieversorger wie Vattenfall, Eon und RWE. Auch kleine Unternehmen berechnen seit dem Frühjahr 2020 deutlich höhere Strompreise seit Frühjahr 2020. Somit ist nahezu jeder Haushalt betroffen und kann neben der ordentlichen Kündigung, dem Gebrauch des Sonderkündigungsrechts und unseren oben genannten Tipps nicht viel ausrichten.

Laut Prognosen sollen die Preise sogar im kommenden Jahr noch weiter steigen. Trotzdem lohnt sich ein Preisvergleich und der Wechsel zu einem neuen Anbieter. Egal, ob Sie einen Umzug an eine neue Anschrift geplant haben oder einfach nur genug von Ihrem Tarif haben, vergleichen lohnt sich immer!

Informationspflicht bei Preiserhöhung

Je nachdem, ob es sich um einen Grundversorger oder einen Sonderversorger handelt, gilt folgende Informationspflicht bei einer Preiserhöhung:

  • Grundversorger: Grundversorger müssen Änderungen des Strompreises öffentlich bekannt machen. In der Regel erfolgt dies über örtliche Amtsblätter, Tageszeitungen und Veröffentlichungen im Internet. Darüber hinaus sind die Grundversorger dazu verpflichtet, alle Kunden sechs Wochen vor der geplanten Anpassung per Brief zu informieren.
  • Sonderversorger: Sonderversorger müssen eine Preiserhöhung nicht allgemein bekannt geben. Sie sind aber in der Pflicht, ihre Kunden zu informieren. In der Regel erfolgt die Information über Brief oder E-Mail. Eine Information über E-Mail ist aber nur dann zulässig, wenn Kunden dem vorher zugestimmt haben. Beispielsweise bei Unternehmen mit Online-Tarifen.

Kündigungsrecht bei Strompreiserhöhung: Sonderkündigung Strom

Die gute Nachricht: Das Strom-Sonderkündigungsrecht gibt Ihnen die Möglichkeit, den Vertrag mit Ihrem Stromanbieter zu kündigen, sobald dieser Sie über eine Preiserhöhung informiert. Somit können Sie jederzeit zu einem neuen Versorger mit günstigen Tarifen wechseln und haben hierfür eine solide rechtliche Grundlage.

Für den Fall, dass Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchten, haben Sie genau zwei Wochen Zeit, um Ihren Vertrag zu kündigen beziehungsweise Widerspruch gegen eine Preiserhöhung einzulegen. Manche Stromanbieter gewähren allerdings auch eine Kündigungsfrist von bis zu einem Monat, wenn Kunden von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen oder Widerspruch einlegen möchten.

Wie bei einer regulären Kündigung müssen Sie auch bei der Nutzung Ihres Sonderkündigungsrechts dem Vertrag in schriftlicher Form widersprechen. Dabei muss die Kündigung mit Widerspruch folgende Angaben enthalten:

  • die Anschrift des Anbieters
  • das aktuelle Datum
  • Ihre Anschrift
  • Ihre Kundennummer und Zählernummer
  • den Kündigungsgrund und die Berufung auf das Sonderkündigungsrecht
  • den Kündigungswunsch zum frühestmöglichen Termin
  • die Aufforderung zu einer Kündigungsbestätigung
  • Ihre Unterschrift

Was Sie beim Vertrag kündigen beachten müssen

Wenn Sie Ihren Vertrag bei einem Stromanbieter kündigen möchten, kommt es darauf an, ob es sich um einen Widerspruch gegen eine Preiserhöhung handelt und Sie das Sonderkündigungsrecht nutzen möchten, oder um eine reguläre Kündigung.

Grundsätzlich sollten Sie bei einer Kündigung aber immer Folgendes beachten:

  • Sie haben nur 14 Tage Zeit, um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen
  • wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen, sollten Sie besser selbst kündigen
  • im Fall einer Sonderkündigung muss darauf hingewiesen werden
  • Kündigungen müssen stets in Textform erfolgen
  • geben Sie alle relevanten Daten für die Kündigung an
  • seit dem 1. Juli 2023 dürfen Sie auch online kündigen

FAQ - Häufige Fragen zur Strompreiserhöhung 2023

Grundversorger dürfen den Preis erhöhen, sobald sich Gebühren wie Netzentgelte, Steuern und Abgaben ändern. Im Gegensatz zu den Stadtwerken dürfen alternative Versorger dagegen jederzeit den Preis anpassen. Allerdings muss dies immer in einem Schreiben mitgeteilt werden. Wie teuer der Tarif anschließend sein darf, hängt von den vertraglichen Bedingungen ab.

Wenn Ihr Stromanbieter eine Preiserhöhung veröffentlicht, haben Sie die Möglichkeit, von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Das Sonderkündigungsrecht erlaubt es Ihnen, innerhalb von zwei Wochen nach einer Tariferhöhung schriftlich zu kündigen. Welche Vorgaben es zu beachten gibt, wenn Sie das Sonderkündigungsrecht nutzen, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Grundsätzlich gilt die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist. Sobald Ihr Versorger allerdings den Preis pro Kilowattstunde erhöht, haben Sie die Möglichkeit, das Sonderkündigungsrecht zu nutzen. Wer sein Sonderkündigungsrecht nutzt, muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des neuen Preises kündigen. Somit müssen Sie sich bei der Nutzung des Sonderkündigungsrechts nicht an die vorgegebene Vertragslaufzeit halten.

Wenn Ihr Stromanbieter die Preise erhöht, haben Sie unter Umständen das Recht, Ihren Vertrag ohne Vertragsstrafe zu kündigen. Dies wird als “Sonderkündigungsrecht” bezeichnet Sie müssen Ihren Stromanbieter innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung informieren.

Ja, in den meisten Fällen können Sie Ihren Stromanbieter per E-Mail kündigen. Am besten erkundigen Sie sich jedoch immer bei Ihrem Anbieter, um sich über die jeweiligen Bestimmungen zu informieren. Viele Anbieter verlangen von ihren Kunden, dass sie die Kündigung schriftlich per Post einreichen.