DSL-Vertrag kündigen - Diese Tipps sollten Sie beachten

Ihr Ratgeber zur Kündigung Ihres DSL-Vertrags

In unserem Vergleich erfahren Sie alles, was Sie zur Kündigung Ihres DSL-Vertrags wissen sollten. Wir haben für Sie zusammengefasst, welche Gründe es für eine Kündigung geben kann und welche Rechte Ihnen als Verbraucher dabei zustehen. Auf das Sonderkündigungsrecht, das in einigen speziellen Situationen besteht, gehen wir zudem noch einmal genauer ein. Außerdem bietet Ihnen unser Vergleich zum Thema “DSL-Vertrag kündigen” eine Zusammenfassung wichtiger Fristen, die Sie kennen sollten sowie Vorlagen für Ihre Vertragskündigung.

DSL-Vertrag kündigen - Muster Vorlage und Vorgehensweise

Gründe, um den DSL-Vertrag zu kündigen:

  • Höhere Internet-Geschwindigkeit
  • Günstigere DSL-Anbieter
  • Allnet-Flatrates
  • Einsparung monatlicher Kosten

Welche Gründe gibt es, den DSL-Vertrag zu kündigen?

Ob der Wunsch nach einer höheren Internet-Geschwindigkeit oder eine Unzufriedenheit mit dem Service eines Anbieters: Gründe für eine Kündigung des DSL-Tarifs gibt es viele. Dabei haben Kunden wie noch nie zuvor eine so große Wahl an Internetanbietern gehabt. Internetverträge mit maximalen DSL-Geschwindigkeiten können derzeit günstiger denn je abgeschlossen werden. Zusätzlich können Sie von einem erweiterten Leistungsspektrum profitieren: Ein Festnetz Telefon-Anschluss ist bei vielen Tarifen standardmäßig inbegriffen. Ältere Verträge hingegen haben häufig deutlich schlechtere Konditionen und bieten eine Internetversorgung, die nicht mehr zeitgemäß ist.

Jedoch stellt die Auflösung bestehender Vertragsverpflichtungen Verbraucher regelmäßig vor große Herausforderungen. Immerhin gilt es diverse Fristen und Formalitäten einzuhalten. Erfolgt die Vertragskündigung nicht korrekt, droht eine Verlängerung der Tarifbindung und gleichzeitig natürlich auch der finanziellen Verpflichtung, die damit einhergeht. Im schlimmsten Fall ist dann bereits ein neues Tarif-Angebot abgeschlossen worden, sodass zeitgleich für zwei Internettarife bezahlt werden muss. 

In unserem Ratgeber erfahren Sie deshalb, was Kunden bei der Kündigung ihres bestehenden DSL-Vertrags und dem Wechsel zu einem neuen Anbieter unbedingt wissen sollten. Wir bieten Ihnen wertvolle Informationen zu allen Schritten, die in diesem Rahmen notwendig sind und ordnen die Vertragskündigung in die aktuelle rechtliche Lage ein. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass der Wechsel des Internetanbieters für Sie so einfach wie möglich ist und sie optimal von den neuen Tarif-Angeboten profitieren können.

Welche Arten von Verträgen kann ich kündigen?

Bei der Vertragskündigung sollte zunächst geprüft werden, um welche Tarifart es sich bei Ihrer Verpflichtung handelt. Hier kann generell zwischen reinen DSL-Verpflichtungen und sogenannten Kombi-Angeboten unterschieden werden. 

Reine DSL-Tarif-Angebote

Reine DSL-Angebote beinhalten lediglich die Nutzung des Internets per WLAN. Solche Verträge haben meist eine Kündigungsfrist von zwei Jahren und sind vergleichsweise günstig. Gesetzlich sind Internetanbieter derzeit zudem verpflichtet, verkürzte Tarif-Laufzeiten von einem Jahr anzubieten.

Ein Wechsel des Internetversorgers ist bei dieser Vertragsart vergleichsweise einfach: Haben Sie einen günstigeren Tarif gefunden, müssen Sie lediglich Ihren neuen DSL-Versorger anweisen, die Kündigung Ihres Altvertrags einzuleiten. Der neue Internetanbieter ist dann gesetzlich dazu verpflichtet, dieser Aufforderung nachzukommen. Ihr Internet können Sie wie gewohnt ohne Unterbrechungen nutzen. Bei vielen Internetanbietern ist es jedoch notwendig, den WLAN-Router auszutauschen, wenn es sich dabei um ein Leihgerät handelt.

Kombi-Tarif-Angebote

Nutzen Sie einen Kombi-Tarif, sind einige weitere Punkte zu beachten. Haben Sie sich zum Beispiel für ein Tarif-Angebot mit Festnetz entschieden und möchten Ihre Telefonnummer  behalten, sollte die Rufnummermitnahme in der Regel separat ausgewiesen werden. Dies müsste idealerweise bereits vor der Vertragskündigung geschehen, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Festnetz-Nummer auch wirklich behalten können. Die Kulanz der Vertragsanbieter unterscheidet sich in diesem Bereich teilweise deutlich, weshalb hier stets möglichst genau vorgegangen werden sollte. 

Auch gibt es Kombi-Tarif-Angebote für Internet und Kabel-TV. Diese werben mit Vergünstigungen im Vergleich zur einzelnen Buchung der Pakete. Hier gibt es jedoch teilweise längere Vertragskündigungsfristen, die beachtet werden sollten. Rechtzeitige Planung ist also bei diesen Kombi-Tarif-Angeboten unverzichtbar. Die genauen Tarifkonditionen, an die Sie gebunden sind, können Sie Ihrem Vertrag entnehmen. 

Wann steht mir ein Sonderkündigungsrecht zu?

In manchen Situation steht Personen das Recht auf eine außerordentliche Kündigung zu. Bei letzterem handelt es sich um eine Beendigung des bestehenden Vertrags vor dem Ende der eigentlichen Vertragslaufzeit. Kündigungsfristen, die bei dem Vertrag eigentlich vorhanden sind, werden bei einer solchen Kündigung stark verkürzt. Eine vorzeitige Kündigung mit sofortiger Wirkung ist dann in der Regel nicht möglich.

Jedoch stellen die verkürzten Fristen eine starke Entlastung für Endverbraucher dar, die sonst unter Umständen für Jahre an Altverträge gebunden wären. Um zu prüfen, ob in Ihrer Situation ein DSL-Sonderkündigungsrecht besteht, sollten Sie sich zunächst mit den entsprechenden Kriterien vertraut machen. In der Regel besteht ein Anspruch auf eine vorzeitige Kündigung zum Beispiel in den folgenden Situationen:

  • Umzug: Ein Umzug ist häufig der Grund für den Anspruch auf ein vorzeitiges Vertragsende. Eine Kündigung kann stattfinden, wenn die vereinbarten Leistungen am neuen Wohnort nicht weiter unverändert erbracht werden können. Dies kommt häufig zum Beispiel dann vor, wenn Verbraucher DSL per Glasfaserkabel gebucht haben. Dies ist nicht in allen Regionen Deutschlands verfügbar, weswegen die Vertragsbindung frühzeitig aufgelöst werden kann.
  • Vereinbarte Leistungen werden nicht erbracht: Bei Vertragsabschluss vereinbaren Endverbraucher versprochene Leistungen mit dem Anbieter. Diese Leistungen beinhalten zum Beispiel auch eine Geschwindigkeit für das bereitgestellte DSL. Kann diese nicht oder nur begrenzt sichergestellt werden, stellt dies einen Grund für eine vorzeitige Vertragsbeendigung dar. Endverbraucher können ihren Vertrag deshalb nur dann kündigen, wenn sie beweisen können, dass die Surf-Geschwindigkeit tatsächlich reduziert ist. Wir empfehlen deshalb, genau zu dokumentieren, wann welche Vertragsleistung nicht erbracht werden konnte. 
  • Angekündigte Preiserhöhung: Manchmal kündigen DSL-Anbieter eine Preiserhöhung an, auch wenn dies vergleichsweise selten vorkommt. In dieser Situation haben Verbraucher Rechte, die einen frühzeitigen Ausstieg aus dem Vertrag ermöglichen. Unter gewissen Umständen ist sogar eine fristlose Kündigung möglich, die maximal 12 Wochen nach der Ankündigung ausgesprochen werden kann. Die kürzeren Kündigungsfristen werden jedoch erst zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Vertragsänderung in Kraft tritt. Hier sollten deshalb die individuellen Vertragsbedingungen und die Details der Preiserhöhung beachtet werden.

Bei Kündigungen aus diesen Gründen empfehlen wir, diese bevorzugt eigenständig einzuleiten und durchzuführen. Das neue Telekommunikationsgesetz spricht den Verbrauchern das Recht zu, dass ihre Vertragskündigung bei einem Wechsel des Anbieters durch letzteren übernommen wird. Um jedoch zu gewährleisten, dass die Kündigung tatsächlich rechtzeitig eingereicht und ausgeführt werden kann, empfehlen wir Endverbrauchern, das entsprechende Schreiben selbst aufzusetzen und zu verschicken. Eine Mustervorlage, die Sie zu diesem Zweck nutzen können, finden Sie weiter unten im Ratgeber.

Welche Fristen sollte ich einhalten?

In Deutschland ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das die Aufkündigung von Telekommunikationsverträgen deutlich erleichtert. Auch gibt es nun deutlich strengere Regelungen für Internetanbieter hinsichtlich der zulässigen Vertragskonditionen. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Regelungen hinsichtlich der Fristen, an die DSL-Anbieter gebunden sind.

Vertragslaufzeit

Haben Internetanbieter früher versucht, Kunden so lange wie möglich an sich zu binden, ist die Länge der anfänglichen Vertragslaufzeit heute auf zwei Jahre beschränkt. Kürzere Laufzeiten sind natürlich weiterhin zulässig, kommen Endverbraucher jedoch in der Regel teurer zu stehen. Gesetzlich sind Internetanbieter heute zudem verpflichtet, Tarif-Angebote mit einer verkürzten, einjährigen Vertragslaufzeit anzubieten. Auch DSL-Angebote ohne Mindestvertragslaufzeit sind buchbar, jedoch meist so teuer, dass sie sich für die Mehrheit der Endverbraucher nicht lohnen. 

Ist die anfängliche Tariflaufzeit abgelaufen, verlängert sich die Vertragsbindung bei den meisten Internetanbietern. Galt die Verlängerung bisher für ein ganzes weiteres Jahr, sind Endverbraucher nur noch für weitere vier Wochen an ihren Anbieter gebunden. Außerdem  müssen Endverbraucher laut der neuen Regelung einige Monate im Voraus auf den Auslauf der ursprünglichen Vertragsbindung hingewiesen werden. Somit wird sichergestellt , dass eine Möglichkeit besteht, die Vertragsbindung noch rechtzeitig innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist aufzulösen und den Internetanbieter zu wechseln. Insgesamt bringt die neue gesetzliche Regelung also einige Vorteile für Endverbraucher, die genutzt werden können, um die Kosten für die Internetversorgung zu senken. 

Kündigungsfrist

Internet-Versorgungsverträge können in der Regel mit einer Frist von 3 Monaten aufgelöst werden. Bestehen also Pläne, die Vertragsbindung zum Ende der Tariflaufzeit zu kündigen, sollte dies bereits frühzeitig vorbereitet werden. 

Für Vertragsbindungen, bei denen die Mindestlaufzeit abgelaufen ist, darf die Kündigungsfrist nicht mehr als 4 Wochen betragen. Kunden haben somit die Möglichkeit, flexibel zu agieren und neue Tarif-Angebote für DSL und Telefon zu finden - idealerweise zu günstigeren Konditionen.

Tipps zur Kündigung bei Ihrem Anbieter

Um die Auflösung Ihres Internetvertrags für Sie so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir im Folgenden einige Tipps zur Vertragskündigung für Endverbraucher zusammengestellt:

  • Informieren Sie sich über Ihre Rechte: Endverbrauchern stehen in Deutschland viele Rechte zu, die vor unfairen Geschäftspraktiken der Telekommunikationsanbieter schützen sollen. Möchten Sie eine Vertragskündigung vornehmen, ist es sinnvoll, sich im Voraus über diese Rechte zu informieren. Umfassende und stetig aktualisierte Informationen finden Sie zum Beispiel auf der Website der Bundesnetzagentur. Diese hilft auch dann weiter, wenn Konflikte mit einem Internetanbieter bestehen.
  • Nutzen Sie ein Musterschreiben: Musterschreiben stellen sicher, dass die Kündigung beim bestehenden Anbieter rechtskräftig ist und das Vertragsende zum geplanten Zeitpunkt stattfinden kann - denn Kündigungsschreiben müssen einige wichtige Informationen enthalten. Ein solches Schreiben, das Sie für Ihre Zwecke nutzen können, finden Sie weiter unten im Ratgeber. 
  • Versenden Sie die Vertragskündigung als Einschreiben: Zwar können Endverbraucher auch per E-Mail, Fax oder Telefon kündigen - die meisten Internetanbieter haben entsprechende Hotlines für Festnetz und Handy. Eine Online-Kündigung ist immer öfter möglich. Jedoch empfehlen wir grundsätzlich, die Möglichkeit eines Einschreibens zu nutzen. Idealerweise nutzen Sie zudem einen Service mit Rückschein. Dieser gilt als handfester Beweis Ihrer Vertragskündigung und schützt Sie im Zweifelsfall vor unberechtigten Ansprüchen gegen die Vertragsauflösung.
  • Beachten Sie individuelle Vertragsbedingungen: Jeder Internet-Anbieter hat eigene Regelungen, was die Vertragskündigung angeht. So sind Telekom und Vodafone zum Beispiel deutlich kulanter als andere günstige Anbieter. Es ist deshalb empfehlenswert, sich vor dem Verfassen des Kündigungsschreiben genau über die verschiedenen Vertragsbedingungen zu informieren. Finden können Sie diese in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Ihnen bei der Vertragsunterzeichnung zur Verfügung gestellt wurden. Dies stellt ein möglichst reibungsloses Vertragsende sicher.

Besonders beim letzten Punkt wird deutlich, wie sehr sich die individuellen Vertragsbedingungen der einzelnen Internetanbieter teils unterscheiden. In der folgenden Tabelle haben wir deshalb die wichtigsten Informationen zu den verschiedenen Tarif-Angeboten für Sie zusammengestellt:

Anbieter Vertragslaufzeit Kündigungsfrist
1&1 Mindestens drei Monate bei Flex-Tarif-Angeboten, 24 Monate bei Standard-Tarifen 14 Tage bei Flex-Tarif-Angeboten, länger bei Laufzeit-Verträgen
Telekom 3, 12 oder 24 Monate 7 Tage bei Flex-Tarif-Angeboten, ansonsten 4 Wochen
Vodafone DSL 12 bis 24 Monate Mindestens 4 Wochen vor Ende der Laufzeit
mobilcom-debitel Flextarife 4 Wochen 4 Wochen bei Flex-Tarif-Angeboten
o2 Flextarife ab 4 Wochen 4 Wochen bei allen Tarif-Angeboten
PYUR Flextarife ab 4 Wochen 4 Wochen
Mnet Flextarife ab 4 Wochen Mindestens 6 Wochen bei Flex-Tarif-Angeboten
Maingau Ab einem Jahr Mindestens 4 Wochen
NetCologne Flextarife ab 4 Wochen 12 Wochen bei allen Tarif-Angeboten
Congstar Flextarife ab 4 Wochen Mindestens 12 Wochen

Stand: November 2022

Bei allen Vertragskonditionen sollte natürlich zusätzlich beachtet werden, dass in Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei einem Umzug an einen neuen Wohnort, ein Sonderkündigungsrecht mit verkürzten Kündigungsfristen besteht.

Besonderheiten, die zudem beachtet werden sollten

Beim Thema Vertragskündigungen gibt es zudem einige Spezialfälle, bei denen gesonderte gesetzliche Regelungen für die Vertragskündigung bestehen. Kunden sollten dies in den folgenden Situationen beachten:

Kündigung von Altverträgen

Das bereits zuvor erwähnte neue Telekommunikationsgesetz vereinfacht es deutlich, Internetverträge zu kündigen. Jedoch gibt es in diesem Bereich einige Unklarheiten bei Altverträgen, die sich in einer rechtlichen Grauzone befinden. Bei Vertragsverlängerungen und -kündigungen gilt bei Altverträgen generell der sogenannte Bestandsschutz. Dieser besagt, dass die Vertragskonditionen, die noch unter den alten Gesetzen vereinbart wurden, weiterhin Bestand haben. Daran ändert die neue gesetzliche Lage nichts.

Wir empfehlen trotzdem, sich mit dem Internetanbieter in Verbindung zu setzen und zu klären, wann eine Kündigung möglich ist. Einige der Anbieter sind in diesem Bereich kulant und erlauben für Altverträge, die eine Tariflaufzeit von 2 Jahren überschritten haben, jederzeit eine Aufkündigung mit einer Frist von einem Monat. Bestehen diesbezüglich Unklarheiten, können Sie sich per Handy, Festnetz und Fax an den Tarifanbieter wenden. Auch online gibt es spezielle Service-Möglichkeiten.

Kündigung von Kabel-TV

Manchmal wird der DSL-Anschluss zusammen mit Kabel-TV verkauft. Es gibt dann nur eine Vertragsvereinbarung für beide Leistungen. In dieser Situation können Unklarheiten darüber bestehen, welche gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Fristeinhaltungen vorhanden sind. Generell gilt, dass Kabel-Vertragsvereinbarungen häufig eine längere Kündigungsfrist haben als DSL-Angebote allein. Was genau vertraglich vereinbart ist, können Sie in der schriftlichen Bestätigung Ihrer Tarifvereinbarung nachlesen.

So kündigen Sie in nur wenigen Schritten Ihren DSL-Vertrag

Ihrem alten Anbieter zu kündigen, ist heute nicht mehr mit viel Aufwand verbunden. Jedoch besteht nicht immer Klarheit darüber, wie dabei am besten vorzugehen ist. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die notwendigen Schritte und einige Tipps zur jeweils besten Vorgehensweise. 

Schritt 1 - Vertragsbedingungen klären

Ist abzusehen, dass Sie Ihrem Anbieter in naher Zukunft kündigen werden, sollten Sie zunächst Ihren Tarifvertrag heranziehen. Dieser bietet wertvolle Informationen bezüglich einzuhaltender Kündigungsfristen und Tariflaufzeiten. Um sich hier eine optimale Flexibilität zu erhalten, sollte diese Prüfung möglichst frühzeitig geschehen. Dies stellt sicher, dass die Vertragsbindung auch wirklich zum gewünschten Zeitpunkt gekündigt werden kann. Werden wichtige Vertragsfristen verpasst, droht eine Verlängerung der Tarifbindung. 

Schritt 2 - Tarif-Angebote vergleichen

In einem nächsten Schritt können Sie unser Vergleichstool nutzen, um verfügbare neue Anbieter zu vergleichen. Ein solcher Vergleich bietet Ihnen die Möglichkeit, die Tarifkonditionen vieler Internetanbieter übersichtlich dargestellt zu sehen. Dies macht die Auswahl eines passenden Tarifs deutlich einfacher. Zudem profitieren Nutzer unseres Vergleichsrechners von einem unabhängigen Vergleich. Dieser kann so personalisiert werden, wie Sie es wünschen: Filtern können Sie unter anderem nach bestimmten Vertragsbindung-Laufzeiten, Surf-Geschwindigkeiten und Kündigungsfristen.

Für die Personalisierung des Vergleichs ist es wichtig, dass Klarheit über Ihre Wünsche bezüglich des zukünftigen Vertrags besteht. Nehmen Sie sich deshalb für die Vorbereitung und für den Vergleich ausreichend Zeit - denn Kunden gehen mit einem Internettarif eine recht langfristige finanzielle Verpflichtung ein, die optimal zu Ihren Ansprüchen passen sollte. 

Schritt 3 - Vertragswechsel einleiten

Haben Sie die verfügbaren Tarif-Angebote verglichen und sich für eins entschieden, können Sie dazu übergehen, den Vertragswechsel einzuleiten. Heute bietet die überwältigende Mehrheit der Internetanbieter einen Online-Wechselservice an. Der Vertragswechsel kann dabei auf einer entsprechenden Website angefragt werden. Nötig sind dazu lediglich einige persönliche Informationen, wie etwa zu Ihrer Adresse und Ihren weiteren Personalien. Besteht bereits eine Vertragsverpflichtung, wird diese durch den neuen Anbieter gekündigt. Voraussetzung ist dabei natürlich, dass Sie die entsprechenden Informationen zur Verfügung gestellt haben.

Planen Sie, Ihren Vertrag im Rahmen einer außerordentlichen Kündigung zu beenden, sollten Sie dies wie bereits zuvor erwähnt selbst einleiten. Dies stellt sicher, dass Sie Ihr Recht auch tatsächlich wahrnehmen können. Führen Sie die Vertragskündigung eigenständig durch, empfehlen wir eine schriftliche Kündigung per Einschreiben. Alternativ kann die Beendigung online oder per Mail vorgenommen werden. Sie erhalten dann eine entsprechende Bestätigung, die an Ihre E-Mail-Adresse versandt wird. Den E-Mail-Anhang sollten Sie in einer solchen Situation sicher abspeichern und gegebenenfalls für Ihre Unterlagen ausdrucken.

Tipps zum Verfassen des Kündigungsschreibens

Kündigungsschreiben sollten stets mit großer Sorgfalt verfasst werden. Nur dann ist sichergestellt, dass die Vertragsbindung auch tatsächlich zum gewünschten Zeitpunkt beendet werden kann. Ist das Schreiben fehlerbehaftet, droht eine automatische Vertragsverlängerung und somit auch eine verlängerte finanzielle Verpflichtung. 

Die folgende DSL-Kündigungsvorlage kann Ihnen dabei helfen, Ihr Schreiben zu formulieren. Notwendig ist lediglich, dass Sie das Dokument mit Ihren persönlichen Daten ergänzen:

[Ihre Adresse]

[Adresse des Internetanbieters]

Sehr geehrte Damen und Herren,

den bei Ihnen abgeschlossenen DSL-Vertrag kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Meine Kundennummer ist […]. Sollte die Rücksendung von geliehener Hardware erforderlich sein, bitte ich um die Bereitstellung eines Retouren-Labels.

[Handelt es sich um eine außerordentliche Kündigung, sollte zudem der Kündigungsgrund angegeben werden. Dies betrifft vor allem Wohnortswechsel, Lieferschwierigkeiten und Preiserhöhungen.]

Ich bitte zudem um eine schriftliche Bestätigung des Eingangs dieses Schreibens. 

Vielen Dank im Voraus. 

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

Wie bereits zuvor erwähnt empfehlen wir, das Kündigungsschreiben (wenn möglich) per Post zustellen zu lassen, idealerweise als Einschreiben mit Rückschein. Die Bestätigung der Zustellung ist gut zu verwahren. Ist dies erforderlich, sollten Sie zudem die bereitgestellte Hardware möglichst zeitnah zurücksenden. In der Regel handelt es sich hierbei um einen WLAN-Router. Neue Hardware, welche die alte ersetzt, erhalten Sie dann von Ihrem zukünftigen Anbieter.

Welche Vorteile bietet Ihnen unser Vergleichsportal?

Planen Sie, auch nach dem Auslauf Ihres momentanen Tarifs weiterhin Internet per DSL zu nutzen, sind Sie darauf angewiesen, Tarif-Angebote der verschiedenen Anbieter zu vergleichen. Unser Vergleichstool kann Ihnen dabei helfen, diesen Vergleich so einfach wie möglich zu gestalten. Dabei profitieren Sie unter anderem von den folgenden Vorteilen:

Die Nutzung des Vergleichstools ist somit denkbar einfach und darauf ausgelegt, dass Endverbraucher optimal profitieren. Die Bandbreite an Internetanbieter, die wir vergleichen, ist gleichzeitig so groß wie bei kaum einem anderen Vergleichsportal. Der Überblick über den Markt, den Sie dadurch erhalten, ist somit besonders verlässlich.

FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Kündigung des DSL-Vertrags

Den Wechsel Ihres DSL-Anschlusses übernimmt in der Regel Ihr zukünftiger Internetanbieter für Sie. Planen Sie eine Vertragskündigung mit verkürzter Frist aufgrund eines wichtigen Grundes, können Sie ein Schreiben mit Hilfe des weiter oben bereitgestellten Musterschreibens verfassen. Dabei ist darauf zu achten, dass dieses rechtzeitig an Ihren Internetanbieter versandt wird.

DSL-Tarife können nur dann mit einer außerordentlichen Kündigung vorzeitig beendet werden, wenn dafür wichtige Gründe vorliegen. Dabei kann es sich zum Beispiel um eine außerordentliche Preiserhöhung, Schwierigkeiten bei der Erbringung der gebuchten Leistungen, oder einen Umzug handeln.

Liegt keiner dieser Gründe vor, kann die Vertragsbindung in der Regel nicht vorzeitig beendet werden. Jedoch empfehlen wir in einem solchen Fall, Kontakt zum Anbieter aufzunehmen. Manchmal ist es möglich, zu einem alternativen, besser zugeschnittenen Tarif-Angebot zu wechseln.

Ihren Vertrag können Sie nur dann monatlich auflösen, wenn Sie ein entsprechendes Flex-Tarif-Angebot gewählt haben. Ansonsten sind Sie in der Regel an eine Mindestlaufzeit von ein bis zwei Jahren gebunden. Ihren neuen Vertrag sollten Sie so einrichten, dass er sich Ihrem bestehenden Tarif nahtlos anschließt.

Da Flex-Tarif-Angebote in der Regel vergleichsweise teuer sind, empfehlen wir, diese nur in Anspruch zu nehmen, wenn die verkürzte Kündigungsfrist auch wirklich benötigt wird. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn abzusehen ist, dass es in Zukunft technische Neuerungen gibt, auf die man nicht verzichten will und die einen neuen Vertragsabschluss nötig machen.

Der Wunsch nach einem Musterschreiben zählt zu den häufigsten Fragen im DSL-Bereich. Weiter oben finden Sie deshalb eine Vorlage, die Sie personalisieren und zur Vertragskündigung nutzen können. Verschicken sollten Sie Ihr Schreiben idealerweise per Einschreiben mit Rückschein.

Verträge können dann außerordentlich gekündigt werden, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Dies ist im Falle einer Preiserhöhung, Lieferschwierigkeiten und eines Wohnortwechsels der Fall. Ein Umzug zählt jedoch nur dann als Grund, wenn der Anbieter die Leistungen des Vertrags in der neuen Region nicht wie gewohnt erbringen kann. Versorger mit einer großen Netzabdeckung, wie etwa die Telekom und Vodafone, haben damit tendenziell wenig Schwierigkeiten. Eine Fortführung des Vertrags ist deshalb meist möglich. Bei anderen Anbietern bestehen teilweise höhere Chancen auf eine Sonderkündigungsberechtigung.

Eine besonders verlässliche Strategie, einen neuen Internet-Tarif zu finden, besteht in einem Vergleich mit unserem Tool. Dieses ermöglicht eine rasche, effiziente und personalisierte Suche. Auch der Wechsel ist mit unserem Vergleichstool denkbar einfach: Mit nur einem Klick werden Sie auf die Website des zukünftigen Anbieters weitergeleitet und können Ihren Vertragswechsel dort in wenigen Schritten einleiten.

Im Allgemeinen ist der beste Internetanbieter für Sie derjenige, dessen Tarif-Angebot am besten zu Ihren individuellen Ansprüchen passt. Dabei legen Endverbraucher ihre Schwerpunkte teils sehr unterschiedlich: Sind dem einen kurze Kündigungsfristen wichtig, schätzen andere besonders einen gut erreichbaren Kundenservice. Wir empfehlen deshalb, sich zunächst genau zu überlegen, welchen Kriterien das gewünschte Tarif-Angebot entsprechen sollte.