Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden versorgt. Der Grundversorger ist verpflichtet, alle Haushaltskunden zu den allgemeinen Preisen und allgemeinen Bedingungen zu beliefern, wenn sie keinen anderen Anbieter oder Tarif gewählt haben.
Die Belieferung von Haushaltskunden zu diesen Bedingungen und Preisen durch den Grundversorger wird Grundversorgung genannt. Diese ist normalerweise ein eher teurer Tarif, er hat jedoch eine Kündigungsfrist von lediglich zwei Wochen. Heizgaskunden beziehen normalerweise einen günstigeren Sondertarif.
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